Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von here2help – Elas Büroservice e.U.
§ 1 Vertragsabschluss und -inhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen here2help – Ela´s Büroservice e.U. (nachstehend als Frau Berger) und Unternehmen („Kunde(n)“), auch wenn nicht ausdrücklich auf Sie Bezug genommen wird.
Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Der Kunde ist an sein schriftlich gelegtes Angebot 30 Tage ab Zugang bei Frau Berger gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt rechtswirksam ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots durch Frau Berger zustande.
§ 2 Leistungsumfang
Frau Berger bietet insbesondere folgende Hauptleistungen im Bereich Büroservice an:
- Die Büroservicearbeiten finden je nach Bedarf entweder direkt am Standort des Auftraggebers oder am eigenen Unternehmensstandort statt.
- Zu den Aufgaben zählen unter anderem Büroorganisation (Durchführung und Aufbau interner Verwaltung), Prospektversand, Belegsortierung (Belege holen, gemäß gesetzlicher Vorgaben kontrollieren, sortieren und ablegen), Adressierung, Paketierung und Kuvertierung, Bearbeitung von Anfragen, Abwicklung des Mahnwesens und Terminvereinbarung. Sortieren von Belegen als Vorbereitung für den Steuerberater, elektronische (und/oder manuelle) Erfassung der Einnahmen-Ausgabenrechnung für Einzelunternehmen, wie auch für juristische Unternehmen (GmbHs). Personalverwaltung (wie Kurzarbeit, Arbeitszeitaufzeichnung, Urlaub, Dienstpläne etc).
§ 3 Entgelt, Preise und Zahlung
Mangels abweichender Vereinbarung ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Stundensätze, gegebenenfalls Monatspauschale, welche gesondert vereinbart wird, verpflichtet. Alle Preisangaben verstehen sich netto exklusive USt (Umsatzsteuer). Fahrtspesen, Versand und sonstige Kosten sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mangels abweichender Vereinbarung, wenn auch teilweise oder unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden, kann Frau Berger zusätzlich Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über den Basiszinssatz verrechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde ist für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet, Berger Manuela die entsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen (§ 458 UGB, § 1333 Abs 2 ABGB). Bei Verzug des Kunden einer (Teil-)Zahlung ist Frau Berger berechtigt, offene aber noch nicht fällige Beträge sofort fällig zu stellen (Terminverlust), sofern Frau Berger hierüber vorher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche den Kunden gemahnt hat.
Frau Berger kann Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Frau Berger Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die verrechnete Leistung anrechnen. Die Aufrechnung durch den Kunden mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Frau Berger ist ausgeschlossen.
§ 4 Haftung
Mängel an Haupt- oder Nebenleistungen sind unverzüglich nach Abnahme der Haupt- oder Nebenleistungen, spätestens innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Haupt- oder Nebenleistung als akzeptiert. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit nicht in diesen AGBs anders geregelt ist, haftet Frau Berger nur für Schäden, die Frau Berger grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
§ 5 Sonstiges
Alle Mitteilungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung betreffen, sind, sofern diese AGBs keine strengere Form vorsehen oder gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben ist, per E-Mail an office@here2help.at zu erfolgen. Es gilt österreichisches Gesetz, ausgenommen die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht. Erfüllungsort ist Wien, Vertragssprache ist Deutsch. Das für den 21. Wiener Gemeindebezirk jeweils sachlich zuständige Gericht ist ausschließlich zuständig.
Ist oder wird eine Bestimmung durch nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und gilt eine dieser Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige bzw. undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dasselbe gilt für Lücken.
Stand 01.11.2022 · here2help – Elas Büroservice e.U., Carminweg 8/10/2, 1210 Wien
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